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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Webhosting

 

der INTERMENUE, Internet à la carte, Inhaber Dino di Carlo 01.09.2006

Hier können Sie unsere AGB's als PDF Herunterladen


Die INTERMENUE, Internet à la carte mit Sitz in Weinstadt (nachfolgend INTERMENUE genannt) stellt dem Kunden die Leistungen ausschließlich zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:

1.     Vertragsgegenstand Webhosting


INTERMENUE betreibt Webserver, die 24 Stunden am Tag an das Internet angebunden sind. INTERMENUE stellt Gewerbetreibenden Plattenspeicher auf Webservern für eigene Zwecke zu Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Internet abgerufen werden. Der Kunde nutzt das Internet gewerblich für die Darstellung seines Unternehmens.

2.     Leistungserbringung Webhosting

2.1.                  INTERMENUE erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe seines Leistungsangebots.

2.2.                  Für Aufträge auf Einrichtung einer Internet-Präsenz muss der Kunde das Beauftragungsformular von INTERMENUE benutzen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und INTERMENUE kommt erst nach Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrags durch INTERMENUE zustande. Mit Rechnungsstellung sind die in der Rechnung genannten Positionen eingerichtet.

2.3.                  Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. INTERMENUE behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten.

2.4.                  INTERMENUE sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 98 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von INTERMENUE liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Störungen des Internets durch Netzanbieter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

2.5.                  INTERMENUE stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protokoll - FTP). INTERMENUE stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und INTERMENUE unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Für den Inhalt seiner Seiten ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt INTERMENUE von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

2.6.                  Der Kunde verpflichtet sich keine pornographischen/erotischen Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) ohne schriftliche Genehmigung auf seinem Speicherplatz abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung stimmt er der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5113,43 € zu. Außerdem ist INTERMENUE zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

2.7.                  Der Kunde hat aktuelle Sicherheitskopien von seinen Daten anzufertigen.

3.     Zahlung

3.1.                  Für Leistungen zahlt der Kunde die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise 12 Monate im Voraus. Sonderleistungen bzw. zusätzliche Leistungen zum Tarif (z.B. zusätzlicher Speicherplatz oder zusätzliche eMail-Adresen, etc.) haben den gleichen Abrechnungszeitraum wie der dazugehörige Tarif. .de-/ .at-/ .ch- und .li-Domains sind 12 Monate, .com/.net/.org-Domains sind 12 Monate (CORE) bzw. 24 Monate (NSI) im Voraus zu bezahlen. Domainkosten werden im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet.

3.2.                  Grundsätzlich werden die fälligen Beträge per Rechnung vom Kunden eingefordert. Im Fall einer Kündigung des Kunden innerhalb eines vorausbezahlten Zeitraums werden zuviel bezahlte Entgelte erstattet, sofern keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Die Rechnungen von INTERMENUE sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungszustellung kann von INTERMENUE wahlweise per Post, per Fax oder Mail erfolgen. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 5 % jährlich. Gerät ein Kunde mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug, so ist INTERMENUE berechtigt, ihm die Präsenz zu sperren. Für jede Mahnung hat der Kunde 5,11 € zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Als Datum der Zahlung gilt der Zahlungseingang bei INTERMENUE. Nach Ablauf der Mahnfrist bzw. bei Zahlungsverzug ist INTERMENUE berechtigt, die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden ohne weitere Ankündigung sofort zu sperren und die Domain nach Ablauf von 4 Wochen nach der Mahnfrist bzw. seit Beginn des Zahlungsverzugs zu löschen bzw. die Domain an die DENIC zu übergeben. Es gilt dann die DENIC-Direktpreisliste. Bei der Sperrung der Präsenz bzw. Domain fallen auch weiterhin die monatlichen Gebühren an, da die Leistung von INTERMENUE bei ordnungsgemäßer Zahlung weiter zur Verfügung gestanden hätte bzw. für die Dateien des Kunden weiter Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird. Bei Sperrung der Präsenz wegen Zahlungsverzug ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,05 € vom Kunden zu zahlen. Die Sperrung der Präsenz wird solange aufrecht erhalten, bis sämtliche Kosten (auch außergerichtliche Mahnkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten und die Bearbeitungsgebühr wegen Sperrung) vollständig bezahlt sind. Bei Sperrung der Domain/Präsenz haftet INTERMENUE nicht für Schäden, die durch die Sperrung beim Kunden eintreten. Ist die Sperrung zu unrecht oder zu früh erfolgt, haftet INTERMENUE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde hat INTERMENUE unverzüglich von einer unberechtigten Sperrung zu informieren. Die verspätete Mitteilung lässt Schadensersatzansprüche entsprechend entfallen.

3.3.                  Der Kunde ist verpflichtet stets seine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Sollte sich die Anschrift geändert haben, ist INTERMENUE nicht verpflichtet die neue Anschrift zu ermitteln, sondern INTERMENUE kann die Domain bzw. Internetpräsenz sperren bzw. die Domain zur Löschung freigeben.

3.4.                  Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlichem Unterschreiten der in der technischen Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen.

3.5.                  Sollte sich um die Zahlungsverpflichtung Streit ergeben, darf INTERMENUE trotzdem die Präsenz sperren, bis die von INTERMENUE geforderte Zahlung erfolgt ist. Das Bestreiten der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden führt nicht dazu, dass INTERMENUE das Recht auf Sperrung der Präsenz verliert.

4.     Preisänderung


INTERMENUE ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht.

5.     Überschreitung des Datentransfervolumens


Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, berechnet INTERMENUE dem Kunden den über das vertraglich eingeräumte Volumen hinausgehenden Datentransfer gesondert zu einem Satz lt. aktueller Preisliste für jeden angefangenen GB. Zur Zeit wird jedes angefangenen GB Abrufkapazität mit 46,02 € monatlich in Rechnung gestellt, für weitere 50 MB Festplattenkapazität berechnet INTERMENUE 10,23 € monatlich.

6.     Vertragsdauer, Kündigung

6.1.                  Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sollte sich aus dem Tarif selbst oder dem Beauftragungsformular nichts anderes ergeben. Er kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt werden, wenn nicht eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsablauf. Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die gleiche Länge. Dies wiederholt sich für jede neue Laufzeit entsprechend. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ohne Kündigungsbestätigung des Auftragnehmers ist die Kündigung unwirksam.

6.2.                  Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch INTERMENUE gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch INTERMENUE, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für INTERMENUE dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen. Bei fristloser Kündigung der Domain oder Präsenz/Tarif fallen auch weiterhin die Gebühren an, die bis zur fristgemäßen Auflösung angefallenen wären, da die Leistung von INTERMENUE bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung die ihr obliegenden Leistungen erbracht hätte. Die bezahlten Domaingebühren sind in keinem Fall, auch nicht anteilig, zurück zu erstatten.

7.     Folgen der Kündigung, Vertragsstrafe


Falls der Kunde eine Domain für sich hat registrieren lassen, wird INTERMENUE auch nach Vertragsende hieran keine Rechte geltend machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunden bezahlten Periode auf diesen angemeldet. Sofern der Kunde danach nicht selbst für eine weitergehende Delegierung sorgt, wird INTERMENUE die Domain freigeben.

8.     Leistungen INTERMENUE

8.1.                  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf INTERMENUE die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

8.2.                  Soweit einzelne Leistungen von INTERMENUE nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Für Leistungen, die INTERMENUE auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort, als seinem Geschäftssitz erbringt, kann er auch An- und Abfahrtszeiten berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihm eine Pauschale von 0,36 € zu.

9.     Rechte Dritter

9.1.                  Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von INTERMENUE erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. INTERMENUE behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn INTERMENUE von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webservern zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für INTERMENUE keine Prüfungspflicht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.2.                  INTERMENUE ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird INTERMENUE unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird INTERMENUE die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde INTERMENUE hiermit frei. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Domains

10.1.               Soweit Gegenstand der Leistungen von INTERMENUE auch die Bereitstellung und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird INTERMENUE gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

10.2.               INTERMENUE hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. INTERMENUE übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain von INTERMENUE vergebenen Subdomains.

10.3.               Bei der Einrichtung der Internetpräsenz mit dem gewünschten Namen (Domain) des Kunden kann es vorkommen, dass der Name bereits vergeben ist. Ein Vertrag über die Einrichtung der Internetpräsenz wird dann als nicht zustande gekommen angesehen.

10.4.               Bei der Übernahme eines Namens mit bereits bestehender Internetpräsenz bei einem anderen Provider, kann es zu einem mehrtägigen Ausfall der Internetpräsenz kommen. Soweit sich dieser Ausfall in technisch möglichem und vertretbaren Rahmen hält, sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. INTERMENUE haftet darüber hinaus nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln.

10.5.               Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er INTERMENUE hiervon unverzüglich unterrichten. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde INTERMENUE hiermit frei.

10.6.               INTERMENUE ist jederzeit berechtigt, die Dateien des Kunden auf einem anderen Speicherbereich abzulegen und die IP-Adresse entsprechend zu ändern, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche gegen INTERMENUE geltend machen kann.

11. Email und Newsgroups

11.1.               INTERMENUE behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen (Nachrichten, die inhaltsgleich an mehrere Empfänger versandt werden) über den Account des Kunden ist untersagt, sofern dabei insgesamt mehr als 100 Empfänger im Monat angeschrieben werden. Ebenso ist das Versenden von Nachrichten mit kommerzieller Werbung ohne Aufforderung durch den Empfänger untersagt.

11.2.               Soweit Gegenstand der Leistungen von INTERMENUE auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen von INTERMENUE.

12. Suchmaschineneintrag


Gegen Aufpreis führt INTERMENUE eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von INTERMENUE festgelegten Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistung erbringt INTERMENUE nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind. Für die für die Anmeldung erforderlichen Daten hat der Kunde die alleinige Verantwortung. Eine Prüfung, ob die Datenrechte Dritter verletzt werden, wird nicht vorgenommen.

13. Datenschutz

13.1.               Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von INTERMENUE während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. INTERMENUE unterliegt dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt INTERMENUE auch zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

13.2.               INTERMENUE verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. INTERMENUE wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als INTERMENUE gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

13.3.               INTERMENUE weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass INTERMENUE das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

14. Haftungsbeschränkung


INTERMENUE haftet ausschließlich für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 5112,92 € beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

15. Freistellung


Der Kunde verpflichtet sich, INTERMENUE im Innenverhältnis (zwischen INTERMENUE und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

16. Urheberrechte


Soweit INTERMENUE für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt INTERMENUE dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand


Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz von INTERMENUE örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. INTERMENUE kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

18. Sonstiges

18.1.               Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

18.2.               Alle Erklärungen von INTERMENUE können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

18.3.               Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber INTERMENUE nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

18.4.               Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Webentwicklung

der INTERMENUE, Internet à la carte, Inhaber Dino di Carlo 01.09.2006

 

Die INTERMENUE, Internet à la carte mit Sitz in Weinstadt (nachfolgend Designer genannt) stellt dem Auftraggeber die Leistungen ausschließlich zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:

1.     Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1.                  Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2.                  Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und realisierten Webdesign-Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3.                  Die Entwürfe, Reinzeichnungen und realisierten Webdesign-Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4.                  Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5.                  Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

1.6.                  Vorschläge des Auftraggebers oder seiner sonstigen Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.     Vergütung

2.1.                  Entwürfe, Reinzeichnungen und realisierte Webdesign-Leistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2.                  Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3.                  Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4.                  Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.     Fälligkeit der Vergütung

3.1.                  Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes oder bei Abnahme der realisierten Webdesign-Leistung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Hat der Auftraggeber nach Aufforderung durch INTERMENUE selbst nach 30 Tagen keine Abnahme der realisierten Webdesign-Leistung durchgeführt oder kostenpflichtige Autorenänderungen beauftragt, so ist die Vergütung mit sofortiger Wirkung fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.     Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1.                  Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.2.                  Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.3.                  Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.4.                  Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.     Eigentumsvorbehalt

5.1.                  An Entwürfen, Reinzeichnungen und realisierten Webdesign-Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2.                  Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3.                  Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4.                  Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

6.     Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1.                  Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.

6.2.                  Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3.                  Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7.     Haftung

7.1.                  Der Designer haftet für entstandene Schäden oder Verlust an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Grafikdateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2.                  Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3.                  Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4.                  Mit der Abnahme von Entwürfen, Reinzeichnungen, Webdesign-Leistungen und/oder Programmierungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Funktion, Text und Bild.

7.5.                  Für die vom Auftraggeber abgenommenen Entwürfe, Reinzeichnungen, Webdesign-Leistungen und/oder Programmierungen entfällt jede Haftung des Designers.

7.6.                  Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.

7.7.                  Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung/Abnahme des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

8.     Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1.                  Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2.                  Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3.                  Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9.     Schlussbestimmung

9.1.                  Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.

9.2.                  Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3.                  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

 

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